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Austreten leicht gemacht

by monika on April 28th, 2010

30. April zum Tag des Kirchenaustritts ausgerufen
Jahrzehntelanger Missbrauch von Kindern, systematische Vertuschung durch Bischöfe und den Papst und nun eine kircheneigene Kommission, die die kirchlichen Vergehen aufdecken soll. Dies alles in einer Kirche, welche sich immer mehr von den Bedürfnissen der Menschen entfernt hat, wie die weltfremde Sexualmoral beispielhaft aufzeigt. Angesichts der Missstände sind immer mehr Menschen mit der katholischen Kirche unzufrieden, setzen ein Zeichen und treten aus. Daher wird der 30. April in Österreich von einer Gruppe kirchenkritischer Bürgerinnen und Bürger zum Tag des Kirchenaustritts ausgerufen. „Austreten ist so einfach wie noch nie“, sagt DDr.Christian Fiala, Betreiber der Internet-Plattform www.meinkirchenaustritt.at. Die Plattform hat eine neues Formular für den Austritt ins Netz gestellt. Damit ist ein Austritt rasch und unkompliziert möglich.

Entscheiden Sie selbst wen sie unterstützen
Statt des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages enscheiden immer mehr Menschen selbsständig wen Sie unterstützen. Dies kann die ‚Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt’ sein, www.betroffen.at oder andere soziale Einrichtungen. Mit einer Umwidmung der Beträge, die bisher für die Institution der Kirche gezahlt wurden, können sie einen wichtigen Beitrag für das soziale Leben in diesem Land leisten.

Aufruf wird zur internationalen Bewegung
Deutschland und die Schweiz folgen nun auch dem Beispiel Österreichs, und werden ebenfalls einen Tag des Kirchenaustritts ausrufen. Die neue Austrittsbewegung hat auch auf Facebook eine Plattform mit rasch steigenden Mitgliederzahlen gefunden, Gib der Kirche einen Tritt.

Warum gerade 30. April?
Das Gesetz zum Kirchenbeitrag wurde am 1. Mai 1939 vom damaligen Reichsstatthalter in Österreich in Kraft gesetzt. Basierend auf diesem Gesetz stellt der Staat den christlichen Kirchen auch heute noch seine Infrastruktur auf Kosten der Steuerzahler zur Verfügung, um Beiträge einzuheben. „Diese Vermischung untergräbt nicht nur die offizielle Trennung von Kirche und Staat, sondern erlaubt es der Kirche auch, unabhängig von den Bedürfnissen der Menschen zu agieren. Mit dem Kirchenaustritt haben die Menschen eine demokratische Möglichkeit dieses überholte System der Bevormundung zu ändern.“, so DDr.Christian Fiala.

Hier gehts zum Kirchenaustritt
„Für weitere rechtliche Fragen zum Thema „Kirchenaustritt“ können Sie auch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl, oder auch  unseren Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr (1090 Wien, Hahngasse 25, tel.: 01/3192525) konsultieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine unentgeltliche telefonische Auskunft anbieten können.“

Formular-Kirchenaustritt [Word-Dokument]
Weitere Infos und Hilfestellung: www.kirchenaustritt.at

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